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Freie Demokraten per Brief wählen

Einfach & Bequem: Die Briefwahl in Düsseldorf

Wer am Sonntag, 23. Februar 2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Briefwahl können Sie ohne Angabe von Gründen einfach online beantragen.

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des 21. Deutschen Bundestages teilzunehmen. Wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.

Heute ist Wahltag,
denn jeder Briefkasten
ist ein Wahllokal.

Wahlschein online beantragen und per Post wählen

Die Briefwahlunterlagen können online beantragt werden. In 2-3 Tagen erhalten Sie diese dann per Post.

Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Ein Antrag auf Briefwahl befindet sich auch der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Bis zum 22. Februar 2025 persönlich im Wahlamt wählen

Mit einem gültigen Ausweis können Sie terminlos auch persönlich im Wahlamt in der Mecumstraße 10 wählen.

Die Briefwahl kann auch per Fax oder E-Mail beantragt werden

Wahlschein per Telefax (0211 / 89 - 2622) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) anfordern.

Briefwahl beantragen
  • Online-Briefwahlbeantragung: > Online Briefwahlantrag
  • Ein Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag erhalten sollte. Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus und senden den ausgefüllten Antrag per Post an: Amt für Statistik und Wahlen, 40179 Düsseldorf
  • Sie können die Briefwahlunterlagen auch schon vor Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte beantragen: Postalisch (Amt für Statistik und Wahlen, 40179 Düsseldorf), per Telefax (0211 / 89 - 33923) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Folgende Angaben sind notwendig: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Im Wahlamt wählen

Bis zum 22. Februar 2025 können Sie mit einem gültigen Ausweisdokument Ihre Stimme auch persönlich beim Amt für Statistik und Wahlen abgeben: Mecumstraße 10, Düsseldorf-Bilk.

Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: 9.00 - 16.00 Uhr; Donnerstags: 9.00 - 18.00 Uhr; Freitags: 9.00 - 14.00 Uhr (am Freitag, 21.02.2025: 9.00 - 18.00 Uhr, am Samstag, 22.02.2023: 9.00 - 12.00 Uhr nur für Ersatzausstellung bereits beantragter, nicht zugestellter Briefwahlunterlagen).

Wussten Sie schon …?
  • Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis zum 02. Februar 2025 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Statistik und Wahlen. Telefon: 0211 / 89 - 2622.
  • Die Versendung des Wahlscheins an eine andere Adresse, anstelle Ihrer gemeldeten Heimatadresse, ist möglich. Um Missbrauch vorzubeugen, sendet das Wahlamt in diesem Fall eine Information an die Heimatadresse.
  • Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen oder abholen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen. Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

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