
Freie Demokraten per Brief wählen
Einfach & Bequem: Die Briefwahl in Düsseldorf
Wer am Sonntag, 14. September 2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Briefwahl können Sie ohne Angabe von Gründen einfach online beantragen.
Ab 04. August 2025 Briefwahl beantragen.
Am Sonntag, den 14. September 2025 sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters (OB), des Rates und der Bezirksvertretungen (BV). Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer die EU-Bürger sind, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens dem 29. August 2025 in Düsseldorf ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Heute ist Wahltag,
denn jeder Briefkasten
ist ein Wahllokal.
Wahlschein online beantragen und per Post wählen
Die Briefwahlunterlagen können ab August online beantragt werden. In 2-3 Tagen erhalten Sie diese dann per Post.
Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Ein Antrag auf Briefwahl befindet sich auch der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
Bis zum 12. September 2025 persönlich im Wahlamt wählen
Mit einem gültigen Ausweis können Sie terminlos auch persönlich im Wahlamt in der Mecumstraße 10 wählen.
Die Briefwahl kann auch per Fax oder E-Mail beantragt werden
Wahlschein per Telefax (0211 / 89 - 2622) oder per E-Mail (
- Online-Briefwahlbeantragung: > Online Briefwahlantrag
- Ein Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag erhalten sollte. Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus und senden den ausgefüllten Antrag per Post an: Amt für Statistik und Wahlen, 40179 Düsseldorf
- Sie können die Briefwahlunterlagen auch schon vor Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte beantragen: Postalisch (Amt für Statistik und Wahlen, 40179 Düsseldorf), per Telefax (0211 / 89 - 33923) oder per E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ). Folgende Angaben sind notwendig: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Bis zum 13. September 2025 können Sie mit einem gültigen Ausweisdokument Ihre Stimme auch persönlich beim Amt für Statistik und Wahlen abgeben: Mecumstraße 10, Düsseldorf-Bilk.
Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: 9.00 - 16.00 Uhr; Donnerstags: 9.00 - 18.00 Uhr; Freitags: 9.00 - 14.00 Uhr (am Freitag, 12.09.2025: 9.00 - 18.00 Uhr, am Samstag, 13.09.2025: 9.00 - 12.00 Uhr nur für Ersatzausstellung bereits beantragter, nicht zugestellter Briefwahlunterlagen).
- Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis zum 24. August 2025 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Statistik und Wahlen. Telefon: 0211 / 89 - 2622.
- Die Versendung des Wahlscheins an eine andere Adresse, anstelle Ihrer gemeldeten Heimatadresse, ist möglich. Um Missbrauch vorzubeugen, sendet das Wahlamt in diesem Fall eine Information an die Heimatadresse.
- Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen oder abholen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen. Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.