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Kreiswahlversammlung & a.o. Kreisparteitag

| Aktuelles

Die FDP Düsseldorf lädt ein zur Kreiswahlversammlung und zum a. o. Kreisparteitag am Samstag, 2. November 2024, 10.00 Uhr, in das Cecilien-Gymnasium (Schorlemerstr. 99).

Im Mittelpunkt stehen die Wahlen der Kandidaten und Kandidatinnen für die Kommunal- und Bundestagswahl im nächsten Jahr.

Samstag, 2. November 2024 um 10.00 Uhr
Cecilien-Gymnasium, Schorlemerstraße 99, 40547 Düsseldorf

Tagesordnung Kreiswahlversammlung zur Bundestagswahl:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Stimmberechtigung
  3. Wahl einer Versammlungsleiterin bzw. eines Versammlungsleiters und von Beisitzern
  4. Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers
  5. Wahl einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
  6. Wahl von zwei Mitgliedern zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
  7. Wahl einer Zählkommission
  8. Wahl der Bewerberinnen/der Bewerber für die Wahlkreise Düsseldorf I und II
  9. Verschiedenes

Tagesordnung Kreiswahlversammlung zur Kommunalwahl:

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
  3. Wahl der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters und von Beisitzern
  4. Wahl der Schriftführer
  5. Wahl der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson
  6. Wahl von zwei Teilnehmern zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
  7. Wahl der Leiterin/des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der
  8. Stimmeneinsammler und -auszähler
  9. Wahl der Oberbürgermeisterkandidatin/des Oberbürgermeisterkandidaten 2025
  10. Wahl der Reserveliste der FDP für die Kommunalwahl 2025
  11. Wahl der Wahlkreisbewerber/-innen der FDP zur Kommunalwahl 2025
  12. Wahl der Listenvorschläge für die Bezirksvertretungen 1 – 10
  13. Verschiedenes

Tagesordnung des außerordentlichen Kreisparteitags:

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
  3. Wahl der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters und von zwei Beisitzern
  4. Wahl der Schriftführer
  5. Wahl der Leiterin/ des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der
    Stimmeneinsammler und -auszähler
  6. Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Landeswahlversammlung zur Aufstellung der
    Landesliste
  7. Anträge
  8. Verschiedene


Hinweise:

Die Veranstaltung tagt öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Stimmberechtigt bei der Kreiswahlversammlung zur Bundestagswahl sind alle Mitglieder der FDP, die am Tag des Zusammentritts der Versammlung zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind (wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben) und in einem der Wahlkreise ihren Hauptwohnsitz haben.

Stimmberechtigt bei der Kreiswahlversammlung zur Kommunalwahl sind alle FDP-Mitglieder, die im Sinne des § 7 KWahlG wahlberechtigt sind, also Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzen, am Tag der Wahlversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.

Wählbar bei der Kreiswahlversammlung zur Kommunalwahl ist (gem. § 12 Abs. 1 KWahlG), wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate im Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat oder – im Falle der Wahl zur Bezirksvertretung – im Stadtbezirk als Direktkandidat zum Rat kandidiert. Bewerberinnen und Bewerber für die Bezirksvertretungen werden grundsätzlich in der Wahlversammlung für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Stadtratswahl mit aufgestellt (§ 46 a KWahlG). Als Bewerber kann gewählt werden, wer im Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat oder in einem Wahlkreis im entsprechenden Stadtbezirk für die Vertretung der Kommune
kandidiert.

Stimmberechtigt auf dem a.o. Kreisparteitag sind alle Mitglieder der FDP, die am Tag des Zusammentritts der Versammlung zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind (wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben) und im Kreisverband als Mitglied geführt werden und im Gebiet des Landesverbandes ihren Hauptwohnsitz haben oder außerhalb des Landesverbandes als Mitglied geführt werden und ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Kreisverbandes haben.

Anträge zum a.o. Kreisparteitag können vom Kreishauptausschuss, vom Kreisvorstand, jedem zum Kreisverband gehörenden Ortsverband, jedem im Kreisverband geführten Mitglied sowie vom Kreisverband der Jungen Liberalen eingebracht werden. Anträge müssen bis Mittwoch, 23. Oktober, 24.00 Uhr, in der Kreisgeschäftsstelle eingegangen sein. Bitte reichen Sie uns die Antragstexte als Word-Dokumente per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ein.

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