Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien können von Privatpersonen bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 € steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig von sonstigen Spenden. Für die ersten 1.650 €/3.300 € werden Ihnen nach §34g EstG 50 Prozent der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinausgehende Beträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 €/3.300 € nach §10b EstG steuerlich als Sonderausgabe geltend machen, wodurch Sie die Steuerzahlung in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes reduzieren.