Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht - FDP: Sieg für die kommunale Demokratie

Die Klage der Freien Demokraten gegen das neue Kommunalwahlrecht war erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das von CDU, SPD und Grünen beschlossene neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstößt damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl. Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie. Auch in Düsseldorf hätte das neue Kommunalwahlgesetz von CDU, SPD und Grünen den Wählerwillen bei der Zusammensitzung der kommunalen Gremien womöglich verzerrt.
Dazu erklärt Moritz Kracht, Vorsitzender der FDP in Düsseldorf: „Wenige Monate vor der Kommunalwahl zieht das Verfassungsgericht die Notbremse für die Wahlrechtsreform von CDU, SPD und Grünen. Ein einmaliger Vorgang! Die Reform hätte ausgerechnet diesen Parteien mehr kommunale Mandate verschafft, kleineren Parteien weniger. Der Verdacht einer parteitaktischen Motivation der Reform konnte nie ausgeräumt werden. Dass das höchste Gericht des Landes die Reform kurz vor den Wahlen noch stoppt, ist eine heftige Klatsche für CDU, Grüne und SPD – und ein Erfolg für die Wahlgerechtigkeit und die Integrität unseres Wahlsystems. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“
Die FDP wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein verfassungskonformes, transparentes und gerechtes Wahlrecht einsetzen.