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FDP gegen Facebook-Fahndung

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FDP gegen Facebook-Fahndung

Laut Medienberichten sucht das Düsseldorfer Ordnungsamt nach Verkehrssündern auch im Sozialen Netzwerk Facebook. Die Düsseldorfer Liberalen positionieren sich klar gegen solche Methoden.

"Ich finde das geht zu weit und überschreitet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", sagt FDP-Ratsherr und Ordnungspolitiker Mirko Rohloff. Gegenüber der Rheinischen Post kündigte Rohloff an, das Thema nach der Sommerpause in den politischen Gremien zu erörtern: "Wir sollten uns diese neue Vorgehensweise im Ordnungs- und Verkehrsausschuss erläutern lassen."

Auch die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, kritisierte, die Fahndung des Düsseldorfer Ordnungsamtes bei Facebook: "Jede Erhebung personenbezogener Daten – wie hier Namen und Fotos von Personen, die auf Facebook mit der Halterin oder deren Sohn befreundet sind – muss im Einzelfall verhältnismäßig sein. Das erscheint mir höchst zweifelhaft." Piltz begrüßt dass das Vorgehen nun gerichtlich überprüft wird und hofft auf ein Urteil, das im Sinne des Datenschutzes klare Grenzen zieht. Der Innenexpertin zeige der Vorfall ganz deutlich: "Jeder, der Facebook nutzt, muss sich bewusst sein, dass die Daten hier nicht privat sind. Öffentlich sichtbare Daten oder Freundeslisten bergen die Gefahr, dass andere Menschen, Unternehmen oder auch Behörden daraus Schlüsse ziehen können. Und es wird hier wieder mehr als deutlich: Wir brauchen klare Regeln für Datenschutz im Internet", so Piltz. Für Behörden müsse im Informationszeitalter deshalb in besonderer Weise strikt die Bindung an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit verankert werden.

Bürgermeisterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) sieht die Befugnisse der Behörde überschritten. "Es ist in Ordnung, wenn die Angaben von Fahrzeug-Haltern überprüft werden und das Ordnungsamt dabei zum Beispiel auch Überraschungsbesuche macht. Aber bei Facebook die Freundeskreise zu durchstöbern und bei einer gewissen Ähnlichkeit Bußgeldbescheide zu verschicken, ist ein nicht tragbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte."

Auslöser für die Debatte war ein Prozess vor dem Amtsgericht. Eine 29-Jährige wehrt sich dagegen, 130 Euro Buße zu zahlen und drei Punkte in Flensburg zu kassieren, weil sie zu Jahresanfang auf der A44 mit Tempo 111 geblitzt worden sein soll, obwohl dort nur Tempo 80 erlaubt ist. Über das Kennzeichen des geblitzten Wagens waren die Ermittler zunächst auf die Halterin des Autos gekommen. Doch sie bestritt, am Steuer gesessen zu haben. Über die Freunde der Frau und ihres Sohnes auf der Internetseite Facebook kamen die Ordnungshüter dann auf die jetzt verdächtige 29-Jährige. Auch sie ist (neben mehreren Hundert anderen Freunden des Sohnes) im Internet mit einem Foto vertreten. Eine Ähnlichkeit der 29-Jährigen mit dem Blitzer-Foto der Raserin genügte den Tempofahndern dann, um ihr einen Bußgeldbescheid zu schicken.

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