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Polizei-Gewerkschafter Ernst G. Walter ist 700. Mitglied der FDP Düsseldorf

| Aktuelles
Die FDP Düsseldorf wächst auf mehr als 700 Mitglieder. Wir sprachen mit unserem Neumitglied, dem Bundespolizisten Ernst G. Walter, Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft und stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Herr Walter, Glückwunsch als 700. Mitglied der FDP Düsseldorf. Was hat Sie dazu bewogen den Freien Demokraten beizutreten?

Ernst G. Walter: Viele Menschen sind mit den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien unzufrieden und suchen Alternativen. Leider verirren sich dabei viel zu viele zur ultrarechten AFD, deren Erstarken bei den in diesem Jahr anstehenden Bundestagswahlen die Parteien- und Koalitionslandschaft völlig verändern wird. Gegen diesen falschen und in meinen Augen hochgefährlichen Trend wollte ich mit meinem Beitritt zur FDP ein Zeichen setzen und auch meinen vielen Kolleginnen und Kollegen in der Polizei deutlich machen, dass es mit der FDP auch eine demokratische Alternative zu den derzeit im Bundestag vetretenen Parteien gibt.

Was war dabei der ausschlaggebende Moment für Ihre "persönlichen Unabhängigkeitserklärung“?


Ernst G. Walter:
Also unabhängig war ich bislang schon immer, dazu bedurfte es nun wirklich keines Parteieintritts. Aber der ausschlaggebende Moment, mich als bislang parteiloser Polizist und Polizeigewerkschaftsvorsitzender erstmalig einer bestimmten politischen Partei anzuschließen, reifte im Sommer 2016, nachdem ich ein längeres Interview von Christian Lindner in einer großen deutschen Sonntagszeitung gelesen hatte und dabei auf die erfrischend veränderten Inhalte der „neuen FDP“ aufmerksam wurde.

Der wirksamere Schutz der Bürger, eine erhöhte Polizeipräsenz, das klare Bekenntnis zum öffentlichen Dienst in den Bereichen Sicherheit, Erziehung und Bildung bei gleichzeitiger Deregulierung der staatlichen Bevormundung des bürgerlichen Mittelstandes waren für mich alles Ziele, die ich ohne „wenn“ und „aber“ unterschreiben kann. Nach einem Gespräch mit Christian Lindner, Joachim Stamp und Marc Lürbke stand meine Entscheidung dann fest.

Was sollte sich aus Ihrer Sicht in Deutschland ändern?

Ernst G. Walter:
Die Menschen in unserem Land müssen sich endlich wieder sicher fühlen. Es darf nicht sein, dass sich unbescholtene Bürger nachts aus Angst nicht mehr auf die Straße trauen, am Wochenende nicht mehr in die Altstadt oder zum Fußball gehen oder andere öffentliche Großveranstaltungen meiden, weil sie sich dort nicht mehr ausreichend sicher fühlen. Diese Angst schränkt uns ganz vehement in unserer persönlichen Freiheit ein. Darum muss sich der Staat kümmern indem er die Polizei in Bund und Ländern nicht weiter ausdünnt, sondern für eine stärkere Polizeipräsenz durch mehr Personal und eine bessere Ausstattung sorgt.

Außerdem wünsche ich mir, dass alle aktiv mit daran arbeiten, dass unseren Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften, aber auch Lehrerinnen und Lehrern sowie allen anderen öffentlich Bediensteten wieder mit mehr Respekt begegnet wird. Insbesondere Menschen, die sich um die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung teils unter Einsatz ihres eigenen Lebens kümmern, haben es wahrlich nicht verdient, angegriffen, verletzt, bespuckt oder beleidigt zu werden. Leider ist das inzwischen alltäglich geworden und das muss sich in Deutschland in der Tat ganz schnell ändern!

Was sind für Sie als Polizist Kennzeichen liberaler Sicherheitspolitik?

Ernst G. Walter: Liberale Sicherheitspolitik bedeutet für mich, dass die Freiheit des einzelnen nur soweit eingeschränkt wird, wie es für die Sicherheit der Allgemeinheit auch tatsächlich erforderlich ist. Nehmen wir als Beispiel die Videoüberwachung öffentlicher Räume, die an bestimmten von der Polizei identifizierten Orten sowohl zur Prävention aber auch zur nachträglichen Ermittlung von Straftätern in der Tat unerlässlich ist. Bislang bedeutete Videoüberwachung stets die direkte flächendeckende Überwachung aller sich in diesem Bereich aufhaltenden Personen und Sachen. Mit dem Einsatz moderner intelligenter Videosoftware ist es heute aber bereits möglich, auffälliges Verhalten in großen Menschenmengen mit Gefahrenpotential auch völlig anonym mittels so genannter Avatare zu erfassen und nur bei von der Software konkret erkannten Gefahrensituationen in die reale Überwachung überzugehen. Erst dann werden zum Schutz der Bürger auch gezielt Polizei- oder Sicherheitskräfte alarmiert. Das heißt, wir müssen nicht immer direkt die Grundrechte der Bürger in Gänze einschränken, wenn wir auch mit intelligenten Lösungen, die zuvor mit Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden, auch grundrechtsschonender und zudem effizienter arbeiten können.

Freie Demokraten sind bei neuen Sicherheitsmaßnahmen von Natur aus sehr kritisch. Stehen für Sie Sicherheit und Freiheit im Widerspruch?

Ernst G. Walter: Nein, absolut nicht, denn ohne Sicherheit, gibt es nun einmal keine Freiheit. Das haben viele Frauen und Mädchen in der Silvesternacht 2015/2016 auf schmerzlichste Art und Weise erfahren, als der Staat mit eigenen Kräften nicht mehr in der Lage war, die Sicherheit und damit auch die Freiheit seiner Bürger zu gewährleisten. Soweit darf es in Deutschland nie mehr kommen. Der Staat hat die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten und die Verantwortung dafür übrigens auch nicht privaten gewinnorientierten Sicherheitsfirmen zu übertragen. Sicher gibt es viele Bereiche, in denen wie beim TÜV oder bei der Begleitung von Schwertransporten auch private Firmen staatliche Aufgaben übernehmen können, aber bei der Sicherheit der Bürger und bei der Terrorabwehr hört das auf. Das Gewaltmonopol liegt nun einmal beim Staat, dessen Polizei und Sicherheitsdienste verantwortlich damit umzugehen wissen und dabei zugleich auch die Einhaltung der Grundrechte überwacht.

Ist die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland ausreichend?

Ernst G. Walter: Manchmal frage ich mich, ob wir nicht sogar zu viele Gesetze und EU-Verordnungen haben, die es zu beachten gilt. In bestimmten Bereichen täte uns eine Deregulierung sicher sehr gut.  Aber da es leider immer noch Richter gibt, die selbst Intensivstraftäter nach diversen Vorstrafen immer noch regelmäßig mit Bewährungsstrafen aus dem Gerichtssaal entlassen, scheinen wir in der Tat schärfere Strafgesetze zu brauchen, die engere Handlungsgrenzen z.B. in Form von Mindeststrafen setzen. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der Polizei klagen zu Recht darüber, dass sie von den Tätern, die sie bereits zigmal auf frischer Tat ertappt und stets dem Richter vorgeführt haben, regelmäßig beim Verlassen des Gerichtsgebäudes ausgelacht werden. Diese von unserem Rechtsstaat völlig Unbeeindruckten gehen bereits am nächsten Tag wieder ihren kriminellen Machenschaften nach. In diesem und anderen Bereichen ist die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland offensichtlich nicht ausreichend, sondern optimierungsbedürftig. Dies gilt übrigens auch für die notwendige Erweiterung rechtlicher Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Strafverfolgung und der Ermittlung von Straftaten, sowie bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Herr Walter, wir danken Ihnen für das Gespräch!


Das Interview führte Mirko Rohloff. Bild: Ernst G. Walter (Foto: Windmüller)icon_info

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