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Kein Rückschritt vom Fortschritt – digitalen Theorieunterricht an Fahrschulen erhalten

(27.09.2023, Antragssteller: JuLis Düsseldorf)

Als Folge der pandemiebedingten Schließungen der Fahrschulen wurde unter anderem in Nordrhein- Westfalen durch das zuständige Verkehrsministerium die Durchführung des Theorieunterrichts von Fahrschulen über eine Onlineveranstaltung zeitweise erlaubt. Jahrelang wurde es zuvor versäumt, die starre Pflicht zum ausnahmslosen Präsenzunterricht an das digitale Zeitalter anzupassen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass der digitale Theorie-unterricht der Fahrschulen zu einem gerechteren, nachhaltigeren und zeitgemäßen Zugang zur erforderlichen theoretischen Fahrausbildung geführt hat. Doch nach dem Plan der Landesregierung ist Mitte 2022 wieder Schluss mit Fortschritt, die Ausnahmeregelung läuft aus. Um den Fortschritt aus der Krise zu erhalten und auch zukünftig den theoretischen Fahrschulunterricht digital durch-führen zu können, soll diese temporäre Regelung in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Darüber hinaus sollen alle Fahrschulen die Möglichkeit be-kommen, den Theorieunterricht auch ausschließlich online durchzuführen. Der Charakter einer gemeinsamen Unterrichtseinheit soll dabei erhalten bleiben. Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Eine dauerhafte rechtssichere Möglichkeit für Fahrschulen zu schaffen, die es ihnen ermöglicht, den eigenen Fahrschülerinnen und Fahrschülern den Theorieunterricht digital, in Form eines live übertragenen Präsenzunterrichts anzubieten, der durch eigene Fahrlehrende geführt wird. Kooperationen verschiedener Fahrschulen untereinander sollen auch in diesem Bereich weiterhin möglich sein.
  2. Die Anerkennung des digitalen Theorieunterrichts als Ausbildung im Sinne des § 4 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung, diese soll an die nachfolgenden Voraussetzungen geknüpft sein:
    • Durch die Fahrschule wird die Identität der Teilnehmenden festgestellt sowie deren dauerhafte Anwesenheit während der gesamten Unterrichtseinheit überprüft und dokumentiert.
    • Um eine Nachweisbarkeit über die Durchführung des Theorieunterrichts zu gewährleisten, wird der digitale Theorieunterricht in digitaler Form durch die Fahrschule DSGVO-konform aufgezeichnet und gespeichert.
    • Im digitalen Theorieunterricht wird aus Gründen der Didaktik die Anzahl pro Unterrichtseinheit auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt. Wird der Theorieunterricht in hybrider Form durchgeführt, so darf die Gesamtzahl der Teilnehmenden nicht über 25 liegen.
    • Eine aktive Beteiligung während der gesamten Unterrichtseinheit muss für alle Teilnehmenden möglich sein.
    • Die Durchführung des digitalen Theorieunterrichts ist für Fahrschulen freiwillig und kann auch in hybrider Form mit dem Präsenzunterricht kombiniert werden.

Antrag wurde beschlossen.

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