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Liberale Bürgergeld

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Liberale Bürgergeld

"Ein Plädoyer für das liberale Bürgergeld"

Der Leiter des FDP-Arbeitskreises Schule/Jugend/Soziales, Oliver Zengoski, schreibt ein persönliches Plädoyer zum liberalen Bürgergeld.


Seit gut zwei Jahrzehnten wird in der FDP über das liberale Bürgergeld diskutiert und philosophiert. Seit dem Erscheinen der Wiesbadener Grundsätze im Jahre 1997 ist es auch formell im Grundsatzprogramm der Partei verankert. Ab da an wird immer wieder in höchsten Tönen vom liberalen Bürgergeld gesprochen. Auf Parteitagen, in Polittalkshows oder auch während der Wahlkampfzeit bei den Wahlkampfveranstaltungen wird mit diesem neuen Sozialstaatsmodell Werbung in eigener Sache betrieben. Dabei sollte es uns eigentlich nicht nur um Werbung gehen, sondern um eine grundlegende Reform unseres Sozialstaates.

Unser Sozialstaat, ein wesentlicher Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft, entstammt aus einer Zeit, wo Globalisierung ebenso wie eine zunehmende, fast den ganzen Kontinent umfassende Europäisierung eher als fremdartige Erscheinungen galten, als um alltäglich, jederzeit wahrnehmbare Abläufe und Geschehnisse. Vor allem die Ereignisse und ihre fatalen Folgen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und die daraus gewonnenen Erfahrungen verpflichteten die westlichen Demokratien, und hier insbesondere die neu gegründete BRD, das Sozialstaatsprinzip stärker in die demokratische Verfassung zu verankern. Der soziale Ausgleich in einer dynamisch geprägten Marktwirtschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Diesen Ausgleich garantiert eben der Sozialstaat.

Nun ist es aber so, das jener Sozialstaat in seiner jetzigen Form nicht mehr ausreichend auf die Anforderungen des sozialen Ausgleichs Rücksicht nimmt. Wenn sozialer Ausgleich nicht nur darin besteht oder darin verstanden wird, Sozialtransferleistungen zu gewähren, sondern den Menschen – vor allem oder in erster Linie - auch berufliche Chancen und Perspektiven zu eröffnen, so zeigen die letzten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, das gerade Personen, die Langzeitarbeitslos sind (dazu zählen diejenigen, die mind. mehr als 1 Jahr arbeitslos registriert sind) erhebliche Probleme haben, sich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Und ihre Zahl ist erschreckend hoch. So hat ein auf diesem Gebiet spezialisiertes Statistikunternehmen ermittelt, das im Jahre 2012 immerhin 35% der arbeitslos registrierten Personen Langzeitarbeitslose sind. Also jeder dritte Arbeitslose ist Langzeitarbeitslos. Und der Focus titelte vor etwas mehr als einem Jahr, „der Anteil der hoffnungslosen Fälle steigt“. Trotz des Aufschwungs der vergangenen Jahre bleibt „ein harter (großer) Kern zurück“.

Sicherlich sind die Ursachen jeder einzelnen Langzeitarbeitslosigkeit verschieden und nicht selten verbergen sich auch Schicksale dahinter. Abgesehen von schweren Schicksalsschlägen, werden häufig fehlende oder geringe Qualifikation oder ein zu hohes Lebensalter als mögliche Ursachen für den erschwerten (Wieder-) Einstieg genannt. Es ist leicht anzunehmen, wenn die Qualifikation den Anforderungen entsprechend stimmt, dass sich die Probleme von selbst lösen. Zum Teil ist es auch so, aber eben nur zum Teil. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass jeder, der qualifiziert ist, eine Arbeit hat. Dass dies nicht immer so ist, zeigen die empirischen Fakten.

Aber was ist mit der Motivation? Dieser Punkt wird gelegentlich auch genannt, aber dann nur in einem negativ, abwertenden Zusammenhang. So wird quasi in Stammtisch-Manier gerne behauptet, nicht jeder Arbeitslose sei ausreichend motiviert, um einer Arbeit nachzugehen, oder aber, jeder, der arbeiten will, findet selbstverständlich auch eine Arbeit. Populär ist auch der Volksmund, dass jeder eine Person kennt, die wiederum jemanden anderen kennt, die nicht arbeiten möchte.

Sicherlich und ohne Zweifel gibt es Einzelfälle, wo solche Aussagen zutreffen. Aber das Gros der Langzeitarbeitslosen würde gerne einer ihrer Qualifikation entsprechenden   Beschäftigung nachgehen, sofern der motivierende Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, vorhanden ist. Es zeigt sich immer wieder, dass gerade der psychologische Aspekt der Motivation eine entscheidende Rolle spielt. Unabhängig von Qualifikation oder anderen Faktoren, stellen wir uns doch ganz selbstverständlich immer die Frage, was wir im Falle einer Arbeitsaufnahme verdienen bzw. verdienen würden. Die in einer freien Marktwirtschaft garantierte Wahl des Arbeitsplatzes, ermöglicht es uns auch, diese Frage für uns selbst zu beantworten. Das Selbige gilt auch für den Lohn. Und genau an diesem Punkt setzt das Konzept des liberalen Bürgergeldes an.

Das liberale Bürgergeld möchte erstens die Motivation zur Arbeitsaufnahme erhöhen, indem es die Leistungsbereitschaft fördert und die Eigeninitiative steigert. Folgendes Beispiel soll diesen Punkt veranschaulichen: Einem Familienvater bietet sich nach Jahren der Erwerbslosigkeit die Möglichkeit an, eine neue Beschäftigung anzunehmen. Bisher ist es so, dass eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern aktuell (Stand 2013) einen Regelbedarfssatz von ca. 1200Euro zzgl. Miete bzw. Heizkosten und Krankenversicherung erhält. Diese Leistungen, auch Arbeitslosengeld 2 genannt, werden vom örtlichen Sozialamt (ARGE) ausgezahlt. Wenn der Familienvater nun einen neuen Job annimmt, mit einer Vergütung von 1800Euro brutto, so würde er ca. 1400Euro netto verdienen. Hinzu kommt noch das Kindergeld für zwei Kinder von 386Euro. Als Arbeitsloser würde er von der ARGE einen Regelbedarf von ca.1800Euro (hängt von der Höhe der Kaltmiete ab) zzgl. Strom/ Heizung und Krankenversicherung zugeschrieben bekommen. D.h. er liegt mit seinem monatlichen Nettoeinkommen immer noch unter dem, was er von der ARGE bekommen würde. Ganz im Gegenteil, er könnte oder müsste noch einen Restbetrag einfordern, um mit seinem Einkommen das ihm zustehende gesetzliche Existenzminimum zu erreichen. Er würde dann zu der Gruppe der sog. „Aufstockern“ gehören. Mal ganz davon abgesehen, was er Brutto verdienen müsste, damit er Netto das erhält, was er an Sozialhilfeleistung von der ARGE erhält.

An diesem Beispiel wird sehr schnell deutlich, dass es sich aus monetären Gesichtspunkten für den Familienvater nicht lohnen würde, eine Arbeit zu den genannten Konditionen wieder aufzunehmen, da die Verdienstmöglichkeiten deutlich hinter den Regelbedarfssätzen liegen.

Abgesehen von „ethisch-moralischen Gesichtspunkten“ besteht so schlichtweg kein Anreiz für die Arbeitsaufnahme. Eine ganze Reihe weiterer Beispiele - auch von Alleinerziehenden oder  Alleinlebenden - würde diesen Gesichtspunkt noch weiter verdeutlichen. Das liberale Bürgergeld möchte eine Möglichkeit bieten, dass sich das Arbeiten wieder lohnt. Der Wiedereinsteiger in den Arbeitsmarkt soll nach diesem Konzept merklich mehr an Einkommen erhalten, als es die Zuweisung von staatlichen Alimenten gewähren würde. Die Aufnahme einer Arbeit – auch einer Teilzeitbeschäftigung – muss sich auch unabhängig von moralischen Gesichtspunkten wieder lohnen, und darf nicht leistungsfeindlich sein.

Nach dem Konzept des liberalen Bürgergeldes soll vom Bruttoeinkommen mehr übrigbleiben, damit auch der monetäre Anreiz erhöht wird. Ziel soll es sein, dass die (Wieder-)Einsteiger mit der Zeit ihren Lebensunterhalt mit immer weniger Bürgergeld – oder gar ohne - bestreiten können. Dazu bedarf es aber der Möglichkeit, eine finanzielle Situation zu schaffen, wo mit Hilfe staatlicher Unterstützung auch vom Bruttoeinkommen mehr Netto übrigbleibt. So sollte der Familienvater als Anreiz zur Wiederaufnahme einer Arbeit, statt den bislang gesetzlich garantierten Regelbedarfssatz von 1800Euro, einen höheren Anteil erhalten, um aus der eigenen Arbeit einen höheren Wert zu schöpfen. Wenn er es schaffen sollte, in eine höhere Einkommenskategorie zu gelangen, so würde sich auch das Bürgergeld verringern, bis zu einer Grenze, wo es nicht mehr ausgezahlt werden muss.

Zweitens möchte das liberale Bürgergeld das unübersichtliche Dickicht an Sozialleistungen entwirren, und viele steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einem Universaltransfer zusammenfassen. Abgesehen von irgendwelchen Experten weiß niemand mehr so recht, welche Sozialleistungen es gibt, bzw. welche überhaupt und wann in Anspruch genommen werden können. Die Ratgeber zu diesem Thema umfassen mittlerweile mehrere hundert Seiten und werden von Jahr zu Jahr immer dicker.

Das Dickicht an Sozialleistungen führte über Jahrzehnte hinweg zu einer unüberschaubaren, ineffizienten Bürokratie, sowohl bei den Sozialämtern als auch bei den Vermittlungsstellen der Arbeitsagenturen. Die Bürger, die unter bestimmten Umständen einen Anspruch zu etwaigen Sozialstaatsleistungen haben, sind häufig unwissend und machen sich abhängig von irgendwelchen Sachbearbeitern in irgendwelchen Ämtern. Dabei ist dieser Punkt ebenso entscheidend wie der erste. Wenn bedürftigen Personen geholfen werden soll, so müssen sie sich Ihren Möglichkeiten auch bewusst sein. Viele Menschen wirken angesichts einer überbordenden Sozialstaatsbürokratie nahezu hilflos. Das beste Bespiel liefert uns derzeit das Bildungspaket. Es ist das Prestigeprojekt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, mit dem erklärten Ziel, das Kindeswohl bei einkommensschwachen Familien zu fördern. Dazu zählen beispielsweise Teilnahme an Ausflügen, die erstattet werden, Versorgung mit Mittagessen, Vereinsmitgliedschaften in Sport, Lernförderung etc. An sich keine schlechte Idee. Aber schnell musste man erkennen, dass das Paket irgendwie nicht bei den Bedürftigen ankommt.  So moniert der paritätische Wohlfahrtsverband wohl zu recht, dass die Leistungen in diesem Bereich nicht genutzt werden, sprich nicht ankommen, weil schon die Antragsverfahren zu kompliziert sein. Laut einer Umfrage scheuen sich 70% der Befragten das Bildungspaket zu nutzen, da sie sich nicht in der Lage sehen, die Anträge formalistisch einwandfrei zu bearbeiten. Ja, welch eine tolle Förderung, die nicht fördert, sondern Bürokratie aufbaut und potentielle Antragssteller abschreckt, und das alles zum Wohle des Kindes. Vielleicht ist es auch die Furcht und das mangelnde Selbstbewusstsein, zum wiederholten mal, einen Sachbearbeiter irgendwo in der Sozialstaatsbürokratie aufzusuchen, die einem erzählen, was geht und was nicht geht, und das alles zum Wohle des Kindes.

Und hier gelangen wir zum dritten Aspekt des liberalen Bürgergelds. Das Bürgergeld ist ein Bürgerecht, dass Menschen helfen soll, sich aus ihrer schwierigen Situation zu befreien. Dazu muss die Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft angeregt werden. Dies geschieht aber nicht durch ein Dickicht an Sozialleistungen, wo der Bürger zum Bittsteller am Arbeitstisch eines Sozialstaatsbürokraten verkommt. Die finanziellen Zuweisungen, die politisch legitimiert und rechtlich gesichert sind, müssen vielmehr durch eine einzige Behörde, wie etwa das Finanzamt, den Bürgern zugeteilt werden. Die Finanzämter wissen ohnehin schon was jemand verdient, welchen Familienstatus er hat oder wie viele Kinder er (mit-)versorgen muss. Die Finanzämter können schnell und unbürokratisch errechnen, was einem Bürger zusteht bzw. was er an Steuern an den Fiskus überweisen muss. So wie ein Betrag an Steuern automatisch abgezogen wird, so wird er einem hilfsbedürftigen Menschen quasi zugeschrieben.

Vielleicht kann dies anhand eines weiteren Beispiels besser verdeutlicht werden. Wenn ein Single um die 900Euro brutto verdient, so bleiben ihm nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern ca. 700Euro netto übrig. Dazu müssen noch 90Euro Werbungskosten abgezogen werden (z.B. Kosten, die für den Hin- und Rückweg zur Arbeit entstehen). Ein ALG-2 Empfänger würde in der Stadt Düsseldorf etwa 900Euro ALG2-Leistungen erhalten. Dazu kommen noch die Sozialversicherungsbeiträge und die Befreiung bestimmter Gebühren (z.B. GEZ). Das Problem des Anreizes wurde schon angesprochen. Der Single hätte nach heutiger Sozialgesetzgebung die Möglichkeit sein Gehalt „aufzustocken“. Dazu müsste er zum Sozialamt (ARGE) gehen, und all seine Einkommens-, Vermögens-, und Eigentumsverhältnisse offen legen. Er muss sich, um es im allgemeinen Sprachjargon auszudrücken, „nackt ausziehen“. Er muss seine Einkommenssituation nachweisen, und darum bitten, dass sein Einkommen „aufgestockt“ werden soll. Er wird zum  Bittsteller, und nicht zu einem selbstbewussten Bürger, der durch Eigeninitiative und Tatendrang versuchen wird, seine Situation durch Motivation und Anreiz zu verbessern.

Er wird das Gefühl der Abhängigkeit nicht los, und schlendert so in die Passivität. Das genaue Gegenteil dessen, was vielleicht bezweckt werden soll, oder auch nicht!

Im Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes steht geschrieben, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Der linke Politiker Oskar Lafontaine hatte wohl recht, als er in Bezug auf die Sozialreform Agenda 2010 behauptete, dass es entwürdigend sei, einem Menschen mit der Qualifikation eines Ingenieurs, nach über 20 Jahren Berufstätigkeit durch die „Maschen“ der Sozialstaatsbürokratie zu „schikanieren“ und ihn auf einer Stufe gleichzustellen mit Personen, die in ihrem Leben noch nie gearbeitet haben. Er hatte aber auch unrecht, wenn er dachte, dass die Lösung darin bestehe, den ALG 1-Bezug unbegrenzt auszuzahlen und den staatlichen Sozialhilfebezug einfach zu erhöhen, so mindestens auf 1000Euro im Monat ohne Gegenleistung.

Die Würde wird dadurch nicht gewahrt, wenn dem Menschen die Abhängigkeit in der Sozialstaatsbürokratie durch erhöhte Alimente erleichtert wird, sondern viel mehr dadurch, wenn ihm die Voraussetzungen ermöglicht werden, durch Anreiz, Eigeninitiative, Motivation und persönlicher Entfaltung, mehr für seinen Lebensunterhalt tun zu können als es der Staat tun müsste. Im Gegensatz zum Schlaraffenlandmodell des „bedingungslosen Grundeinkommens“, wird beim liberalen Bürgergeld konsequent auf Eigeninitiative und Selbstverpflichtung gesetzt. Dabei wird den Arbeitssuchenden und Hilfsbedürftigen in Gestalt von kommunal organisierten Arbeitsagenturen auch geholfen, neue Arbeitsstellen zu finden. Nur vor Ort können die Bedürfnisse des regionalen Arbeitsmarktes und das Angebot an potentiellen Arbeitskräften ermittelt werden. Die Arbeitssuche muss unbürokratisch, effizient und „Kundenorientiert“ ausgestaltet sein, damit den Bürgern die Verdrossenheit vor solchen Einrichtungen genommen wird.

Vieles hängt vom System ab. Das Beispiel des Sozialismus hatte uns vor Augen geführt, wie leistungsfeindlich sich ein System auf den Tatendrang der Menschen auswirkt. Und so ist es auch mit unserem bisherigen Sozialstaatsmodell. Auch wenn die „Agendareform“ Gerhard Schröders aus dem Jahre 2005 den Versuch unternommen hat, die aufgeblähte Sozialstaatsbürokratie abzubauen und effizienter zu gestalten, so war es nur ein Versuch, ein bestehendes, marodes System zu modernisieren. Die allseitige Unzufriedenheit, das äußerst negative Image von Hartz-4 und eine über alles überbordende Arbeitsagentur müssen endlich zu grundlegenden Sozialstaatsreformen führen. Mit Zwang und Androhung von Leistungskürzung kann und sollte man die Menschen nicht zur Arbeit zwingen, so wie dies vor einigen Jahren der „Wirtschaftsweise“ und Bundesverdienstkreuzträger Prof. Wolfgang Franz vorschlug. Es geht viel mehr darum, die Menschen von einem neuen Sozialstaatsmodell, wie es das liberale Bürgergeld nun einmal ist, zu überzeugen. Denn für uns Liberale sollte es um die Überzeugung gehen, zu zeigen, wie sinnvoll und gerecht das liberale Bürgergeld ist und gleichzeitig, wie es schon der gute, alte liberale Ludwig von Mises vor 70 Jahren formuliert hat, mit Überzeugung die Dinge vermitteln, dass es sich hierbei um ein liberales Projekt handelt, dass den Menschen den Wert liberaler Ideale und Politik vor Augen führt. Nicht der Zwang und die Androhung, sondern die Überzeugung und die Motivation sind der Schlüssel für eine wirkungsvolle Sozialpolitik. Oder wie es kürzlich Christian Lindner und Marco Buschmann in ihrem gemeinsam verfassten Plädoyer „für die verantwortungsbereite Mitte“ geschrieben haben: „Unsere Sympathie und unsere Unterstützung gehören dabei jenen, die noch nicht mit ihrer Lebenssituation zufrieden sein können und den Aufstieg in die Mitte erst noch schaffen wollen“, und dabei „muss sich Anstrengung lohnen. Denn Soziale Marktwirtschaft ist auf Leistungswettbewerb zum Vorteil aller angelegt“. Diese Sätze stehen für so vieles, wofür das liberale Bürgergeld steht, und dem muss nichts mehr hinzugefügt werden.

 

Verfasst von Oliver Zengoski. Er ist Leiter des Arbeitskreises Schule/Jugend/Soziales

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