Briefwahl: Jetzt per Brief MASZ und die FDP wählen.
Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, Deutsche oder EU-Bürger sind, seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl in Düsseldorf beantragen:
- Online-Briefwahlantrag: ► Hier können Sie die Briefwahl online beantragten
- Oder: Ein Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechtigte bis zum 23. August 2020 erhalten sollte. Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus und senden den ausgefüllten Antrag rechtzeitig per Post an: Amt für Statistik und Wahlen, 40179 Düsseldorf
MASZ und die Freien Demokraten wählen:
Düsseldorf zu verstehen ist die Voraussetzung, um unsere Stadt in eine lebenswerte und erfolgreiche Zukunft zu führen – gemeinsam mit den Menschen, nicht gegen sie.
Zusammen mit Marie-Agnes Strack-Zimmermann stehen 40 Freie Demokratinnen und Demokraten bereit, um im Stadtrat und in den Bezirksvertretungen unter Beweis zu stellen, dass Düsseldorf auch in ungewöhnlichen Zeiten bei uns in den richtigen Händen liegt.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse. Hier finden Sie alle weiteren Informationen:
- Unsere Webseite zur Kommunalwahl
- Unser Wahlprogramm (PDF - barrierefrei)
- Unsere Wahlkreiskandidaten/innen
- Unsere Ratsliste zur Kommunalwahl
- Unsere Kandidaten/innen für die Bezirksvertretungen
Wussten Sie schon …?
- Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis zum 24. August 2020 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Statistik und Wahlen. Telefon: 0211 / 89 - 93368
- Sie können die Briefwahl bereits jetzt auch für eine mögliche Stichwahl beantragen.
- Die Versendung des Wahlscheins an eine andere Adresse, anstelle Ihrer gemeldeten Heimatadresse, ist möglich. Um Missbrauch vorzubeugen, sendet das Wahlamt in diesem Fall eine Information an die Heimatadresse.
- Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen oder abholen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen. Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
- Sollten Sie am Wahltag plötzlich erkranken, so können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Das Wahlamt steht Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person am Sonntag, den 13. September 2020 bis 15.00 Uhr in der Brinckmannstraße 5, zur Verfügung. Die Erkrankung muss nachgewiesen werden (z.B. mit Attest).
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