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Durch Spenden die FDP im Wahlkampf sichtbar machen

| Aktuelles
Spendenaufruf: Unterstützen Sie uns mit einer Spende, damit die FDP beim Kommunalwahlkampf im nächsten Jahr in Düsseldorf noch besser sichtbar ist.

Am 13. September 2020 ist Kommunalwahl in Düsseldorf. Gemeinsam mit unserer Oberbürgermeisterkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann fordern wir den Amtsinhaber heraus und machen ein personelles Gegenangebot. Zugleich haben wir eine starke Liste von Persönlichkeiten für den Rat der Stadt Düsseldorf aufgestellt, auf der sich erfahrene Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker gemeinsam mit neuen Kandidatinnen und Kandidaten unserer Partei engagieren werden. Unsere Chancen waren selten so gut wie jetzt.

Mit unserer Kampagne „MASZ macht’s“ arbeiten wir nun daran, wie wir werblich und medial unsere Agenda für Düsseldorf darstellen können. Wir nehmen uns nicht zu viel vor, wenn wir zur Wahl 2020 mit der kreativsten und originellsten Kampagne die Menschen in Düsseldorf für uns begeistern wollen. Die Kommunalwahl am 13. September 2020 ist für uns in Düsseldorf die wichtigste Wahl. Unsere Ziele dafür sind groß - der Aufwand, den wir betreiben werden, wird es auch sein.

Und Sie wissen natürlich: All das kostet viel Geld. Wir haben in den letzten Jahren sehr gut gewirtschaftet und sind gut aufgestellt. Der Kraftakt einer selbstbewussten OB-Kandidatur und einer schlagkräftigen Kommunalwahlkampagne geht aber über die Möglichkeiten hinaus, die wir als Kreisverband aus eigenen Mitteln verantwortungsvoll schultern können. Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.

Jeder Euro ist wichtig und hilft, unserem Ziel, das Rathaus von Düsseldorf liberal zu erobern, ein großes Stück weiter:

JETZT SPENDEN!


Spenden an Parteien sind übrigens steuerlich abzugsfähig:

  • Als Privatperson können Zuwendungen steuerlich bis zum Gesamtbetrag von € 3.300,00 (bzw. € 6.600,00 bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehegatten) geltend gemacht werden.
  • Für bis zu € 1.650,00 / € 3.300,00 erfolgt ein Abzug von der Steuerschuld (§34gEStG) in Höhe von 50% des zugewendeten Betrages. D.h. von jedem Betrag bis € 1.650,00 / € 3.300,00 erhalten Sie als Steuerpflichtiger die Hälfte vom Finanzamt zurück.
  • Weitere € 1.650,00 / 3.300,00 können zusätzlich als Sonderausgaben (§10b EStG) ausgewiesen werden. Die Steuerzahlung reduziert sich hier in Abhängigkeit vom individuellen Steuersatz.

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