Kreisparteitag & Wahlversammlung am 09. Oktober
Im Mittelpunkt stehen die Wahlen unserer Bewerber/innen zur Bundestagswahl 2021 sowie die Delegiertenwahlen zur Landeswahlversammlung.
Die Veranstaltung tagt öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Tagesordnung Kreiswahlversammlung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Stimmberechtigung
- Wahl einer Versammlungsleiterin bzw. eines Versammlungsleiters
- Wahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers
- Benennung einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
- Benennung von zwei Mitgliedern zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
- Wahl einer Zählkommission
- Wahl der Bewerberin / des Bewerbers für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag für dieWahlkreise I und II
- Verschiedenes
Tagesordnung Kreisparteitag:
- Begrüßung
- Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
- Ehrungen von Mitgliedern
- Wahl der Versammlungsleiterin/ des Versammlungsleiters und von zwei Beisitzern
- Wahl der Schriftführer
- Wahl der Leiterin/ des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der Stimmeneinsammler und -auszähler
- Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Landeswahlversammlung zur Aufstellung der
Landesliste - Anträge
Antrag Nr. 1: Für Mehr Selbstbestimmung... (> zum Antrag) - Verschiedenes
Hinweis: Wir möchten Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihr Stimmrecht beim Kreisparteitag nur wahrnehmen können, wenn Sie Ihren Jahresbeitrag bis einschließlich 2. Quartal 2020 bezahlt haben. Bitte überprüfen Sie nochmals, ob Sie Ihr Beitragskonto ausgeglichen haben.
Stimmberechtigung bei der Kreiswahlversammlung:
Stimmberechtigt sind alle FDP-Mitglieder, die am Tag des
Zusammentritts der Versammlung
- zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind (wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben) und
- im Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz haben.
Zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind (wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben) und
im Kreisverband als Mitglied geführt werden und im Gebiet des Landesverbandes ihren Hauptwohnsitz haben oder außerhalb des Landesverbandes als Mitglied geführt werden und ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Kreisverbandes haben.
Anträge:
Antragsfrist ist der 06. Mai 2020. Alle eingegangenen Anträge werden den Mitgliedern der FDP Düsseldorf per E-Mail bzw. Post zugestellt. Bei Rückfragen steht Ihnen die Kreisgeschäftsstelle zur Verfügung.