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Kreisparteitag & Wahlversammlung am 16. Mai

| Aktuelles
Die FDP Düsseldorf lädt ein zur Kreiswahlversammlung und zum ordentlichen Kreisparteitag am Samstag, 16. Mai 2020 um 9:00 Uhr in in die Aula des Comenius Gymnasiums (Hansaallee 90)

Im Mittelpunkt stehen die turnusmäßigen Wahlen zum Kreisvorstand, die Wahlen der Kandidaten/innen für die Wahlkreise und Bezirksvertretungen sowie die Verabschiedung des Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020.

Die Veranstaltung tagt öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Tagesordnung Kreiswahlversammlung:

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
  3. Wahl der Versammlungsleiterin/ des Versammlungsleiters und von zwei Beisitzern
  4. Wahl der Schriftführer
  5. Wahl der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson
  6. Wahl von zwei Teilnehmern zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
  7. Wahl der Leiterin/ des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der Stimmeneinsammler und -auszähler
  8. Wahl der Wahlkreisbewerber/ -innen der FDP zur Kommunalwahl am 13. September 2020
  9. Wahl der Listenvorschläge für die Bezirksvertretungen 1 – 10
  10. Verschiedenes

Tagesordnung Kreisparteitag:

  1. Begrüßung
  2. Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
  3. Wahl der Versammlungsleiterin/ des Versammlungsleiters und von zwei Beisitzern
  4. Wahl der Schriftführer
  5. Geschäftsbericht des Kreisverbandes und politische Rechenschaftsberichte aus Bund, Land und Kommune
  6. Bericht des Schatzmeisters
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Aussprache zu TOP 5 bis 7
  9. Wahl der Leiterin/ des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der Stimmeneinsammler und -auszähler
  10. Wahl des Kreisvorstandes
    a. Kreisvorsitzende/r
    b. zwei Stellvertreter/-innen
    c. Schatzmeister/-in
    d. Schriftführer/-in
    e. vier Beisitzer/-innen
  11. Wahl von zwei Rechnungsprüfern sowie zwei Stellvertretern
  12. Wahl der Mitglieder des Kreishauptausschusses
    a. Kurfürsten
    b. Mitglieder
  13. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zum Bezirksparteitag
  14. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zum Landesparteitag
  15. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zum Landeshauptausschuss
  16. Verabschiedung Kommunalwahlprogramm
  17. Anträge
  18. Verschiedenes

Hinweis: Wir möchten Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihr Stimmrecht beim Kreisparteitag nur wahrnehmen können, wenn Sie Ihren Jahresbeitrag bis einschließlich 1. Quartal 2020 bezahlt haben. Bitte überprüfen Sie nochmals, ob Sie Ihr Beitragskonto ausgeglichen haben.


Stimmberechtigung bei der Kreiswahlversammlung:
Stimmberechtigt sind alle FDP-Mitglieder, die im Sinne des § 7 KWahlG wahlberechtigt sind, also

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzen
  • am Tag der Wahlversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben und 
  • im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.

Zum Rat und der Bezirksvertretungen ist gem. § 12 Abs. 1 KWahlG) wählbar, wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate im Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat oder – im Falle der Wahl zur Bezirksvertretung – im Stadtbezirk als Direktkandidat zum Rat kandidiert.

Bewerberinnen und Bewerber für die Bezirksvertretungen werden grundsätzlich in der Wahlversammlung für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Stadtratswahl mit aufgestellt (§ 46 a KWahlG). Für jede Bezirksvertretung muss dabei eine eigene Abstimmung erfolgen, an der die jeweils im Wahlgebiet der Bezirksvertretung stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen. Es müssen mindestens drei Stimmberechtigte an der Abstimmung teilnehmen. Als Bewerber kann gewählt werden, wer im Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat oder in einem Wahlkreis für die Vertretung der Kommune kandidiert.

Anträge:
Antragsfrist ist der 06. Mai 2020. Alle eingegangenen Anträge werden den Mitgliedern der FDP Düsseldorf per E-Mail bzw. Post zugestellt. Bei Rückfragen steht Ihnen die Kreisgeschäftsstelle zur Verfügung.

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