Kreiswahlversammlung am 21. September
Im Mittelpunkt stehen die Wahlen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ratsliste zur Kommunalwahl, sowie den/die Oberbürgermeisterkandidaten/in.
Die Veranstaltung tagt öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Tagesordnung Kreiswahlversammlung:
- Begrüßung
- Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
- Wahl der Versammlungsleiterin/ des Versammlungsleiters und von zwei Beisitzern
- Wahl der Schriftführer
- Wahl der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson
- Wahl von zwei Teilnehmern zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
- Wahl der Leiterin/ des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der Stimmeneinsammler und -auszähler
- Wahl der Oberbürgermeisterkandidatin/des Oberbürgermeisterkandidat 2020 in Düsseldorf
- Wahl der Reserveliste der FDP für die Kommunalwahl 2020
- Verschiedenes
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle FDP-Mitglieder, die im Sinne des § 7 KWahlG wahlberechtigt sind, also Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzen, am Tag der Wahlversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.
Wählbarkeit:
Wählbar für den Rat ist gem. § 12 Abs. 1 KWahlG, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, am Tag der Wahlversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
Tagesordnung Kreisparteitag:
- Begrüßung
- Geschäftsordnungsmäßige und wahlrechtliche Feststellungen
- Wahl der Versammlungsleiterin/ des Versammlungsleiters und von zwei Beisitzern
- Wahl der Schriftführer
- Wahl der Leiterin/ des Leiters und der Mitglieder der Zählkommission sowie der Stimmeneinsammler und -auszähler
- Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Wahlversammlung für die Wahl der Reserveliste zur Landschaftsversammlung Rheinland
- Verschiedenes
Stimmberechtigung:
- alle Mitglieder des Kreisverbandes, die am Tag des Kreisparteitags gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz wahlberechtigt sind, also Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Wahlgebiet (LVR) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben, sowie
- alle Mitglieder der FDP, die am Tag des Kreisparteitags gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz wahlberechtigt sind und einem Kreisverband außerhalb des Wahlgebiets (LVR) angehören oder als bundesunmittelbare Mitglieder geführt werden, aber ihren Hauptwohnsitz im Gebiet unseres Kreisverbandes haben.