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Rechtsverordnung: Landesregierung beschließt Kontaktverbot

| Aktuelles
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (23. März 2020) in Kraft tritt.

Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

> Die Rechtsverordnung zum Download (PDF-Datei)


 

Weitere Informationsangebote:

Stadt Düsseldorf und Gesundheitsamt: www.duesseldorf.de

Robert Koch-Institut: www.rki.de

Ministerium für Gesundheit NRW: www.mags.nrw/coronavirus

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

BMWi (Unterstützung für Unternehmen): www.bmwi.de

NRW-Soforthilfe 2020: www.wirtschaft.nrw/coronawirtschaft.nrw/corona

Fragen und Antworten für Unternehmen und Selbstständige: www.otto-fricke.de

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