Rechtsverordnung: Landesregierung beschließt Kontaktverbot
Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
> Die Rechtsverordnung zum Download (PDF-Datei)
Weitere Informationsangebote:
Stadt Düsseldorf und Gesundheitsamt: www.duesseldorf.de
Robert Koch-Institut: www.rki.de
Ministerium für Gesundheit NRW: www.mags.nrw/coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
BMWi (Unterstützung für Unternehmen): www.bmwi.de
NRW-Soforthilfe 2020: www.wirtschaft.nrw/coronawirtschaft.nrw/corona
Fragen und Antworten für Unternehmen und Selbstständige: www.otto-fricke.de