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Gemeindeordnung

(3.3.2007, Antragsteller: Manfred Neuenhaus)

  1. Der vom Innenministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Reform der Gemeindeordnung NRW wird grundsätzlich begrüßt.

  2. Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU wird erwartet, kommunale Kooperation für die Zukunft vollständig zu öffnen, insbesondere den Städten und Gemeinden, die in Zukunft Aufgaben und Strukturen gemeinsam erledigen wollen gesetzlich in der Gemeindeordnung und ausdrücklich zu garantieren, dass ihre Kooperationsbereitschaft nicht als Vorstufe einer neuerlichen kommunalen Gebietsreform und damit zu einem Verlust der Selbständigkeit wie in den zurückliegenden siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts führen wird.

  3. Bei der Verteilung/Zuordnung der Geschäftskreise der Beigeordneten darf die Rolle des Rates nicht unvertretbar beschnitten werden; entsprechend dem Gutachten der Expertenkommission aus dem Jahre 2002 kann eine Gesetzesänderung nur dann in Frage kommen (§ 74 GO), wenn eine gegenseitige Einvernehmensregelung zwischen Oberbürgermeister und Rat in die GO eingefügt wird.


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