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Rot-Grün muss Schuldenbremse endlich mittragen

(19.03.2011, Antragssteller: Vorstand des Kreisverbandes Düsseldorf)

Die FDP verurteilt, dass Rot-Grün unter Mithilfe der Linkspartei auf Landesebene innerhalb weniger Monate den Konsolidierungskurs der vormaligen gelb-schwarzen Landes regierung verlassen hat und verfassungswidrig mit dem Nachtragshaushalt NRW 2010 massiv die Verschuldung des Landes zur Befriedigung von Wahlversprechen erhöht hat. Die Liberalen begrüßen, dass der Verfassungsgerichtshof auf Klage aller Landtagsabgeordneten von CDU und FDP die hemmungslose Verschuldung mit seiner Entscheidung gestoppt hat. Dabei wurde betont, dass Bürger und Parlamente der Zukunft davor bewahrt werden müssen, den nach ihren Maßstäben zur Bewältigung dann anstehender Probleme benötigten finanziellen Handlungsspielraum zu verlieren (vgl. VGH 20/10 S.33).

Für die Liberalen ist Haushaltspolitik gerade im Interesse der zukünftigen Generationen nachhaltig auszurichten. Die FDP fordert SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen vor diesem Hintergrund auf, die auf Bundeseben bereits im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch in die nordrhein-westfälische Landesverfassung aufzunehmen und ihre bisherige Blockadehaltung im Landtag gegen die Verfassungsänderung zu beenden.

Die FDP-Fraktion im Landtag möge sich weiter konsequent dafür einsetzen, die Schuldenbremse in Übereinstimmung mit Art 109 GG in die Landesverfassung aufzunehmen.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt und auf dem Landesparteitag eingereicht!


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