Inklusion qualitativ gestalten!
(03.07.2013, Antragssteller Kreisvorstand)
„Derzeit gibt es in Düsseldorf 19 Förderschulen mit jeweils eigenen, unterschiedlichen Profi- len und Leistungsangeboten. Die derzeitigen Pläne der Landesregierung für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich gefährden diese Vielfalt und drohen zu baldigen Schulschließungen zu führen. Die FDP fordert einen sofortigen Stopp der Schließung von Förderschulen lediglich auf der Basis eines Verordnungsentwurfs. Die Wahlfreiheit für Eltern muss ebenso wie die bestmögliche Betreuung der Kinder im Vordergrund stehen. Es darf deshalb nicht zu einer blinden Auflösung von Förderschulen und insbesondere aller Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung kommen. Statt- dessen ist die Sicherung eines flächendeckenden Förderschulangebots in allen sieben Förderschwerpunkten in zumutbarer Entfernung für alle Kinder in ganz NRW gesetzlich festzuschreiben. Hierbei sind Verbundschulen eine gute Möglichkeit, Schulstandorte auch längerfristig zu sichern. Fusionen von Förderschulen, wie unlängst zwischen der Johann-Heidsiek-Schule und der Gerricus-Schule geschehen, sind eine richtige Antwort auf sinkende Schüler- zahlen und werden von der FDP begrüßt. Die Stadt muss im Rahmen des Möglichen bei baulichem Veränderungsbedarf tätig werden, wenn ansonsten sinnvolle Fusionen ausge- bremst würden.
Im Zuge der schrittweisen Integration von Förderschülern an Regelschulen ist die Landesregierung aufgefordert, rechtzeitig spezifische Vorgaben zu den Klassengrößen von Inklusionsklassen, der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Inklusions- klasse sowie der personellen Ausstattung dieser Lerngruppen vorzulegen. Die Düsseldorf durch die Umsetzung der Inklusion entstehenden Mehrkosten müssen im Sinne des Konnexitätsprinzips durch das Land getragen, Kostenfolgeabschätzungen vorgelegt werden.
Bei der Umsetzung der Inklusion an Regelschulen sind Kriterien festzulegen, nach welchen Vorgaben Schwerpunktschulen ausgewählt werden. Es ist sicherzustellen, dass schulform- spezifischen Leistungs- und Qualitätsansprüchen umfassend Rechnung getragen wird. Inklusion darf nicht zur Aushöhlung von Bildungsgängen missbraucht werden und eine erneute Schulstrukturdebatte durch die Hintertür anstoßen. Statt alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterbringen zu wollen, fordern wir die Öffnung von Förderschulen für Regelschüler, ohne die Umwandlung der Schulform. Hierzu befürworten wir einen entsprechenden Versuch in Düsseldorf. Hierdurch kann der Erhalt von Förderschulen auch jenseits von wünschenswerten Fusionen und Kooperationen untereinander befördert werden.
Letztlich muss die Qualität des Lehramtsstudiums für Sonderpädagogik erhalten bleiben. Im Rahmen des allgemeinen Lehramtsstudiums müssen zwingend Elemente für den sonderpädagogischen Bereich eingebaut werden. Auf kommunaler Ebene wollen wir unter Einbeziehung der anderen staatlichen Ebenen eine an klaren Kriterien orientierte Qualifizierung von Integrationshelfern. Dies kann in Stufen geschehen, um den jeweiligen, an den entsprechen- den Behinderungen der Kinder ausgerichteten Erfordernissen gerecht zu werden.“
Antrag wurde angenommen!
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