Spielcasinolizenz für Düsseldorf
(11.3.2006, Antragsteller: Kreisvorstand)
Nach dem nordrhein-westfälischen Spielbankengesetz ist die Vergabe von vier Lizenzen zur Betreibung von Spielbanken erlaubt. Spielbanken gibt es bereits in Aachen, Bad Oeynhausen und Dortmund und soll es nach einer Übergangsphase künftig auch in Duisburg geben. Wie Innenminister Wolf am 18. Januar im Plenum des Düsseldorfer Landtags erklärt hat, gehen die mit der Glücksspielaufsicht befassten Referate seines Hauses und des Finanzministeriums derzeit der Frage nach, ob die seit dem Jahr 1974 unveränderte gesetzliche Begrenzung angesichts der Entwicklung in den angrenzenden Bundesländern und in den europäischen Nachbarländern noch zeitgemäß ist. Dies könnte zur Vergabe zusätzlicher Spielbanklizenzen für NRW führen.
Vor diesen Hintergrund möge der Kreisparteitag beschließen:
Die FDP-Landtagsfraktion wird darum gebeten, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass eine der zusätzlichen Spielbanklizenzen, die das Land möglicherweise vergibt, an die Stadt Düsseldorf erteilt wird.
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