Motivation zu privater Altersvorsorge
(1.3.2008, Antragsteller: Arbeitskreis Wirtschaft, Verkehr, Steuern und Finanzen)
Der FDP-Kreisverband Düsseldorf wird auf dem nächsten Landesparteitag einen Antrag folgenden Inhalts einbringen:
„Der FDP-Landesverband NRW hält die Eigenverantwortlichkeit der Bürger für ihre Lebensplanung für wünschenswert und erforderlich. Hierbei gewinnt die finanzielle Vorsorge aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Für Geringverdiener sind die staatlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich teilweise demotivierend und damit kontraproduktiv. Dies gilt vor allem für:
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- die vollständige Anrechnung der Riesterrentenzahlungen auf die Grundsicherung
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- die, mit Ausnahme selbst genutzter Immobilien, geringen Freibeträge beim ALG II bzw. Sozialgeld
Der FDP-Landesverband NRW hält es in dieser Hinsicht für Ziel führend
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- zumindest Riesterrentenzahlungen in Höhe des Eigenanteils an den Einzahlungen nicht auf die Grundsicherung anzurechnen
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- die Freibeträge beim ALG II / Sozialgeld am Alterssicherungsbedarf (auf Grundsicherungsniveau) zu orientieren und deren Höhe mit dem Vermögenswert selbst genutzter Immobilien zu harmonisieren. Durch Verwertungsge- und -verbote sowie z.B. Rückforderungs-, Pfändungs- oder Verwertungsoptionen muss dabei dem Gemeininteresse angemessen Rechnung getragen werden.“
Begründung:
Der Wert der Grundsicherung im Alter liegt deutlich über 100.000 €. Es liegt im wirtschaftlichen Interesse des Staates, seine Bürger zu finanzieller Vorsorge zu motivieren, da jede Vermögensvorsorge des Einzelnen, zumindest bis zu diesem Betrag, künftige potenzielle Leistungen des Staates reduzieren wird. Bleibt jedoch die Vermögensvorsorge unter dem genannten Betrag, wird sie sich im Kontext unseres Sozialsystems für den Einzelnen als unwirtschaftlich erweisen. Dieses Risiko wird gerade Geringverdiener tendenziell davon abhalten, Vermögensvorsorge zu betreiben. Bei wirtschaftlicher Betrachtung muss der Staat dieses Risiko soweit reduzieren, dass auch Geringverdiener in der jeweiligen subjektiven Bewertung einen Vorteil in der Vermögensvorsorge sehen. Eine Bevorzugung von Immobilienvermögen macht aus dieser Sicht keinen Sinn.
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