Verkauf Rheinbahn Wohnungen: Mieterrechte wirklich wirksam vollumfänglich schützen
(04.02.2013, Antragssteller: Peter Dietlmaier, Jan Matthes)
Die FDP Düsseldorf begrüßt die Entscheidung der Rheinbahn AG, sich im Zuge der weiteren Fokussierung auf das Kerngeschäft von den über die Rheinbahn Immobilien GmbH gehaltenen Werkswohnungen trennen zu wollen.
Dabei gilt es die heutigen Mieterrechte und mögliche soziale Standards für die 830 Wohnungen der Rheinbahn Immobilen GmbH vollumfänglich nachhaltig und rechtssicher zu wahren. Hierzu zählen u.a. Kündigungsschutz vor Eigenbedarf und wirtschaftlicher Verwertung, Verzicht auf Umwandlungen in Eigentumswohnungen für einen angemessenen Zeitraum, Schutz vor unangemessenen Mieterhöhungen, Ausschluss von Luxusmodernisierungen für Bestandswohnungen.
Eine entsprechende Vereinbarung ausschließlich in einem möglichen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist hier nicht ausreichend, da ein Dritter bei einem möglichen Weiteverkauf der Wohnungen an die Absprachen im Zweifelsfall nicht mehr gebunden, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen.
Die FDP Düsseldorf spricht sich daher dafür aus, dass die Mietrechte und sozialen Standards in den einzelnen Mietverträgen durch Zusatzverträge aufgenommen werden. Dieses muss Bestandteil des Kaufvertrages sein. Nur auf diesem Weg werden diese Rechte auch bei einem möglichen Weiterverkauf durch den Ersterwerber vollumfänglich gewahrt.
Bei Nicht-Umsetzung, sprich der Fortschreibung der Mieterschutzklauseln in den Mietverträgen durch den Käufer nach Abschluss der Transaktion, muss eine Rückabwicklung bei empfindlichen Vertragsstrafen möglich sein.
Der Antrag wurde angenommen!
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