Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf an übliche Standards für gute Unternehmensführung anpassen
(02.06.2015, Antragssteller: Arbeitskreis „Politik die rechnen kann“)
Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf an übliche Standards für gute Unternehmensführung anpassen
Die FDP-Düsseldorf bittet die FDP-Ratsfraktion im Rat der Stadt Düsseldorf eine Initiative zur Anpassung des Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen der Landeshauptstadt Düsseldorf an übliche Standards für gute Unternehmensführung zu ergreifen.
In Ergänzung des Kreisparteitagsbeschlusses vom 2. März 2013 „Die FDP Düsseldorf fordert Professionalisierung der Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen“ fordert die FDP- Düsseldorf, den städtischen Kodex bezüglich der Festlegung und Bemessung von Vorstandsvergütungen an die für börsennotierte Unternehmen üblichen Standards anzupassen.
Nachfolgende Grundsätze sollen ebenfalls im städtischen Kodex festgehalten werden:
- Das Aufsichtsratsplenum setzt die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest.
- Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden nicht nur – wie derzeit vor- gesehen - die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds, sondern auch die Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
- Die Vorstandsvergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Be- standteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass variable Vergütungsteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungsteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.
- Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen.
- Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht über- schreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.
Ausdrücklich sollen auch sog. „Signing Boni“ ausgeschlossen werden, die seit Jahren als Lehre aus den vergangenen Krisen auch in der privaten deutschen Wirtschaft nicht mehr zum üblichen Standard zählen.
Die FDP Düsseldorf bittet darüber hinaus die FDP-Ratsfraktion eine Initiative zu einer Selbstbeschränkung der Aufsichtsratsmandate pro Person entsprechend der allgemeinen Standards für gute Unternehmensführung zu starten, bei der ggf. die Besonderheit möglicher vorgeschriebener Pflichtmandate berücksichtigt wird.
Als Standard gilt in Deutschland, dass Nicht-Berufsaufsichtsräte in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen, insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate wahrnehmen. Aufsichtsratsvorsitze werden dabei doppelt gezählt.
Antrag wurde angenommen
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