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Unternehmensgründer und Mittelstand entlasten

(02.06.2015, Antragssteller: Arbeitskreis „Politik die rechnen kann“)

Die FDP spricht sich dafür aus,

- dass bei Unternehmensgründern die Umsatzsteuerzahlungen in den ersten zwei Jahren nach Gründung grundsätzlich nicht, wie bislang vorgeschrieben, nach den vereinbarten Entgelten (§16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den tatsächlich vereinnahmten Entgelten berechnet werden. Die Umsatzsteuerzahlung soll in den ersten zwei Jahren nach Unternehmensgründung grundsätzlich nicht wie derzeit nach §18 Abs.2, S.3 UStG vorgeschrieben monatlich, sondern vierteljährlich berechnet werden.
- dass zur Entlastung des kleineren Mittelstands durch Änderung des § 20 Abs. 1 UStG Unternehmen, deren Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 5 000 000 Euro betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach den vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1), sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnen dürfen. Gleichzeitig soll zur Regel werden, dass diese Unternehmen die Berechnung der Umsatzsteuer vierteljährlich, anstatt bis- her monatlich (§ 18 Abs. 2, S 1 UStG) vornehmen. § 18 Abs. 2 UStG, in dem die Grenzwerte für Umsatzsteuervorauszahlungen und Voranmeldungen geregelt sind, ist entsprechend zu ändern.
- dass die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und -vorauszahlung unterhalb der neuen Grenzwerte freiwillig erfolgen kann.

Antrag wurde angenommen!


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