Gewalt in der Düsseldorfer Altstadt – Angemessen kurzfristig handeln aber politisch langfristig denken
(26.08.2022, Antragssteller: JuLis Düsseldorf)
Die Düsseldorfer Altstadt ist ein landesweit bekanntes und bedeutendes Ausgehviertel. Sie beheimatet neben etwa 260 Restaurants und Bars auch Nachtclubs und gilt daher als Dreh- und Angelpunkt des zentralen Düsseldorfer Nachtlebens. Weiter gefasst ist sie auch ein typischer Anziehungspunkt für junge Menschen aus Düsseldorf und Umgebung. Aufgrund ihrer zentralen Lage sind vor allem der Heinrich-Heine-Platz und der Burgplatz, aber auch umliegende Straßen und kleinere Plätze innerhalb der Altstadt und entlang des unmittelbar begrenzenden Rheinufers beliebte Treffpunkte. Wir Junge Liberale sind stolz auf dieses hervorragende Freizeitangebot mit überregionaler Strahlkraft in unserer Stadt. Dieses Angebot muss erhalten bleiben, damit wir auch nach der aktuellen Coronapandemie eine gewohnt lebhafte, gastliche und stimmungsvolle Altstadt erleben.
Neben ihrer Bekanntheit als Ausgehviertel wird die Düsseldorfer Altstadt in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend mit Gewalthandlungen assoziiert. Wir JuLis sind sehr besorgt darüber, dass Polizisten von einer zunehmenden Brutalität der Auseinandersetzungen berichten. Wir beobachten weiterhin mit großer Sorge, dass zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger die Düsseldorfer Altstadt zu bestimmten Nachtzeiten als No-Go-Area betrachten.
Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, fordern wir JuLis von rein symbolpolitischen Maßnahmen Abstand zu nehmen. Wir lehnen daher insbesondere Alkoholverbote auf dem Gebiet der Düsseldorfer Altstadt, der Rheinuferpromenade und angrenzenden Straßen und Plätzen in jeglicher Ausprägungsform ab. Ein Alkoholverkaufs- oder Alkoholkonsumverbot ist nicht zuletzt angesichts der mikroökonomischen Auswirkungen auf traditionelle kleinere Büdchen unverhältnismäßig. Gleichsam stufen wir den Einsatz von Hochfrequenzschallgeräten zur Vertreibung von unter 25-jährigen Jugendlichen als rechtswidrig ein und lehnen diesen ab.
Wir fordern stattdessen die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen auf, je nach Zuständigkeit bestehende gesetzliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise die Waffenverbotszone, beharrlich durchzusetzen und die dafür notwendigen Ressourcen umfassend zur Verfügung zu stellen. In Zeiten zunehmender Gewalt und Ausschreitungen bei bereits einfachen Kontrollen und der hohen öffentlichen Sensibilisierung für Auseinandersetzungen mit Einsatzkräften, stehen wir voll und ganz hinter einem konsequenten und rechtmäßigen Einschreiten durch die Polizei und unseren Ordnungsdienst.
Die Altstadt ist ein dauerhaft öffentlich zugänglicher Ort, der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt somit ausschließlich den zuständigen Behörden. Als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der subjektiven Sicherheitswahrnehmung sowie zur Unterstützung bestehender Prozesse fordern wir JuLis die Stadt Düsseldorf stattdessen auf:
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Zu geeigneten Zeitpunkten und an den Hotspots des größten Problempotenzials sollen deutlich erkennbare Sicherheitsbeauftragte den OSD und gegebenenfalls die Polizei bei der proaktiven Erkennung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch eine schnellere Meldekette unterstützen. Eine private Sicherheitsfirma soll in diesem Kontext ausdrücklich keine hoheitlichen Aufgaben übertragen bekommen.
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Ein verbessertes Beleuchtungskonzept für betroffene Bereiche der Rheinuferpromenade zu erstellen.
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Die Möglichkeit zu prüfen, im Falle hierfür geeigneter und klarer Sachverhalte niedrigschwelliger Delikte soll grundsätzlich das beschleunigte Verfahren angewendet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten soll die Möglichkeit geprüft werden, die Bußgeldbescheide noch vor Ort zu fertigen.
Darüber
hinaus erinnern wir an die sozialpolitischen Dimensionen des Gewaltproblems in der Altstadt, deren Lösungsspielräume wir als langfristigen Ansatz als sehr viel wirkungsvoller erachten. Es ist beobachtbar, dass innerstädtische, öffentliche Treffpunkte im Zuge der staatlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des SARS-CoV-2 als Alternative zu sehr eingeschränkten Tanz- oder sonstigen Freizeitveranstaltungsangeboten an Bedeutung gewinnen. Es ist wichtig, die soziale Funktion der Treffen im öffentlichen Raum für junge Menschen zur Möglichkeit eines Alltagsausgleiches zu erkennen. Das ist eine große Chance, durch proaktive Angebote positive Spill-Over Effekte in eher geschlossene soziale Gruppen zu bewirken. Hierbei fordern wir konkret, städtische Freizeitangebote und Sozialarbeit mit Kindern und Jugendlichen als Zielgruppen auszubauen und zu fördern. Weiterhin müssen Vereine, die ebenso eine Nachfrage nach Freizeitangeboten außer Haus bedienen, mehr öffentliche Unterstützung in Form von geeigneter und angemessener Ressourcenzuwendung erfahren.
Die effektive und nachhaltige Bekämpfung verstärkter Brutalität in Auseinandersetzungen wird durch Aufklärung sowie eine tiefgründige, zielgerichtete Anpassung der Bildungspolitik und Integrationspolitik erreicht. Die verstärkende Wirkung von Social Media mit grenzwertiger Selbstinszenierung ist ein wesentlicher Treiber problematischer Entwicklungen im öffentlichen Raum, der viel stärker in Betracht gezogen werden muss. Wir fordern in diesem Kontext mehr Platz für Drogen- und Suchtprävention und Medienkompetenz im regulären Schulunterricht. Außerdem halten wir glaubwürdige Aufklärungskampagnen durch identifikationswirksames, zielgruppenspezifisches Storytelling für sehr sinnvoll, wenn sie zur Erregung effektiver öffentlicher Diskussionen geeignet sind und ganz gezielt von Beginn an gesellschaftlich wertvolle Aufstiegschancen und Perspektiven statt krimineller Biografien in den Vordergrund stellen.
Antrag wurde beschlossen.
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