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Reform des Taxigewerbes

(3.3.2007, Antragsteller: Kreisvorstand)

Das Taxigewerbe ist durch einen über 40 Jahre alten und in vielen Bereichen überholten Ordnungsrahmen gebunden. Die Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) müssen daher dringend überarbeitet werden. Als besonders wichtige Verbesserungen fordert die FDP Düsseldorf:

  1. Einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) einzuführen, der auf der Vorderseite das obligatorische Lichtbild, den Namen und Vornamen des Fahrers sowie die Nummer des P-Scheins mit Gültigkeitsdauer ausweist und dass die Vorderseite des neuen P-Scheins vorne am Armaturenbrett für jeden Fahrgast sichtbar anzubringen ist.

  2. Eine Änderung des jetzt gültigen § 13 Abs. 4 PBefG, so dass die Genehmigungsbehörden in die Lage versetzt werden, bei einem gravierenden Überangebot Anträge auf Erteilung weiterer Taxikonzessionen nur noch auf Zeit (z.B. 5. Jahre) zu vergeben und diese durch die Behörden zu versteigern.

  3. Die Zugangsregelungen zum Taxigewerbe dahin gehend zu modifizieren, dass Taxifahrer eine dreimonatige Ausbildung durchlaufen und gute deutsche Sprachkenntnisse für Taxifahrer zwingend vorgeschrieben werden. Im Rahmen der Ausbildung sind Ortskenntnisse, Erste-Hilfe-Kenntnisse, Deeskalationsverhalten und Servicementalität zu unterrichten und zu prüfen.

Der FDP-Kreisverband Düsseldorf fordert die FDP-Bundestagsfraktion auf, sich für die entsprechenden Gesetzesänderungen einzusetzen.


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