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Beitragsordnung

(20.02.2016, Antragssteller: Kreisvorstand)

Der Mindestmitgliedsbeitrag im Kreisverband Düsseldorf beträgt ab 01.04.2016

A € 216,00 also monatlich € 18,00

Bei einem Bruttomonatseinkommen von
B  € 2.500,00 bis € 3.500,00 
€ 264,00 pro Jahr 
 also monatlich € 22,00
C  € 3.500,00 bis € 4.50000 
€ 342,00 pro Jahr also monatlich € 28,50
D  € 4.500,00 bis € 5.50000 
€ 420,00 pro Jahr also monatlich € 35,00
E  über € 5.500,00 mindestens monatlich € 43,00

Mitglieder, die nachweislich keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, können 50% des Beitrages zahlen.

Weiterhin kann ein ermäßigter Beitrag für Schüler, in Ausbildung befindliche Mitglieder, Studenten, Rentner und Arbeitslose gewährt werden.
Dieser beträgt in allen Fällen:
€ 78,00 also monatlich € 6,50.


Diese Beiträge müssen jährlich neu beantragt und vom Schatzmeister genehmigt werden.

Juli-Mitglieder können ihre Juli-Mindestbeiträge von oben genannten Summen abziehen.

 Antrag wurde angenommen!


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