Beitragsordnung
(20.02.2016, Antragssteller: Kreisvorstand)
Der Mindestmitgliedsbeitrag im Kreisverband Düsseldorf beträgt ab 01.04.2016
A € 216,00 also monatlich € 18,00
Bei einem Bruttomonatseinkommen von
B € 2.500,00 bis € 3.500,00
€ 264,00 pro Jahr
also monatlich € 22,00
C € 3.500,00 bis € 4.50000
€ 342,00 pro Jahr also monatlich € 28,50
D € 4.500,00 bis € 5.50000
€ 420,00 pro Jahr also monatlich € 35,00
E über € 5.500,00 mindestens monatlich € 43,00
Mitglieder, die nachweislich keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, können 50% des Beitrages zahlen.
Weiterhin kann ein ermäßigter Beitrag für Schüler, in Ausbildung befindliche Mitglieder, Studenten, Rentner und Arbeitslose gewährt werden.
Dieser beträgt in allen Fällen:
€ 78,00 also monatlich € 6,50.
Diese Beiträge müssen jährlich neu beantragt und vom Schatzmeister genehmigt werden.
Juli-Mitglieder können ihre Juli-Mindestbeiträge von oben genannten Summen abziehen.
Antrag wurde angenommen!
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