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Meinungs- und Pressefreiheit schützen! Die FDP als die Verteidigerin der Bürger- und Freiheitsrechte

(20.05.2026, Antragsteller: Wolf Ströhlein, Christian Westphahl, Brien Dorenz, Sylvester Heyn)

Der Kreisparteitag der FDP Düsseldorf am 14.03.2026 möge beschließen:

 Zensurähnliche Behandlung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle
 im digitalen Raum oder Forderung nach Prüf- und Zulassungskriterien für
 „Qualitätsmedien“ sind Gegenstand aktueller und kontroverser Diskussionen. In diesem
 Zusammenhang rücken etwa sog. „Trusted Flagger“ auf rechtl. Grundlage des Digital
 Services Act und Sorgen vor einer regulatorischen Zensur durch das TTPA/TTPW-VO[1],
 inklusive Durchsuchungsrechten ohne richterliche Anordnung, in den Fokus der
 Öffentlichkeit. Es bedarf hier einer glasklaren und eindeutigen Positionierung der
 FDP, wenn sie als die Bürgerrechtspartei und Verteidigerin der Meinungs- und
 Pressefreiheit
 wahrgenommen werden will. Die FDP muss jetzt vor den anstehenden
 Landtagswahlen Farbe bekennen, ob der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit ein
 tragendes Kernelement der Freien Demokraten ist und bleibt.

 Die FDP Düsseldorf setzt sich daher auf allen Parteiebenen für ein
 unmissverständliches Bekenntnis zur Meinungs- und Pressefreiheit entlang der
 folgenden Punkte ein:

  1.  Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sind daher von dem Recht
     auf Meinungsfreiheit geschützt und dürfen nicht durch staatliche Maßnahmen
     erschwert werden, weder unmittelbar noch mittelbar.
  1.  Für die Verfolgung von Straftaten sind grundsätzlich, also auch im Internet und
     den sozialen Medien, alleine und ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden
     zuständig.
  1.  Die nach der Strafprozessordnung geltenden Beschränkungen von Durchsuchungs- und
     Beschlagnahmebefugnissen gegenüber Presse und anderen Medien (§ 53 Abs. 1 Nr. 5,
     § 97 Abs. 5 und § 102 ff. StPO) sind ein- und beizubehalten. Soweit Bundes- und
     Landesgesetzgeber die Aufsicht über Regelungen der Verordnung (EU) 2024/900 über
     die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) regeln, ist
     ausdrücklich klarzustellen, dass die Eingriffsbefugnisse für das Betreten von
     Unternehmen gegen den Willen der Berechtigten, für Durchsuchungen und
     Beschlagnamen etc. nicht für Presseverlage und andere Medien und insbesondere
     nicht für Redaktionen gelten.
  1.  Es ist zudem darauf hinzuwirken, dass die TTPW-VO auf europäischer Ebene in
     ihrer jetzigen Form wieder abgeschafft wird. Unter dem gut gemeinten Vorwand der
     Bekämpfung von ausländischer Wahlbeeinflussung erschwert die Verordnung in
     massiver Weise die legitime politische Werbung von Parteien und Kandidaten und
     birgt für diese durch die Androhung hoher Bußgelder empfindliche Risiken. Die
     Verordnung stellt einen Angriff auf die Ausübung der politischen
     Meinungsfreiheit dar, ohne die faire demokratische Wahlen nicht möglich sind.
  1.  Die FDP lehnt Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „Trusted Flagger“ nach
     dem Digital Services Act der EU (DSA) ab, da sie einen Abschreckungseffekt
     (“Chilling Effect”) auf die Ausübung der grundgesetzlich verbürgten
     Meinungsfreiheit erzeugen.
  1.  Der Kreisvorstand der FDP Düsseldorf setzt sich konsequent für die Abschaffung
     des § 188 StGB ("Majestätsbeleidigung") ein.

 Begründung:

 Wenn es um die Meinungsfreiheit geht, hat sich die FDP bisher stets als Verteidigerin
 liberaler Freiheitsrechte positioniert. So wurde beim 76. Bundesparteitag im Mai 2025
 im Leitantrag „Mut zum Neuanfang“ die Meinungsfreiheit als „Kernbestandteil
 individueller Freiheit und Voraussetzung einer lebendigen Demokratie“ besonders
 hervorgehoben. Der Bundesvorsitzende hat zuletzt verlautbaren lassen: „Wo Menschen
 Angst haben, ihre Meinung zu sagen, stirbt die Freiheit nicht durch ein Verbot,
 sondern durch Selbstzensur.“ Damit liegt die FDP im Hinblick auf ihre Beschlusslage
 auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts, das in einer seiner
 Grundsatzentscheidungen festgestellt hat, dass die Meinungsfreiheit „für eine
 freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend sei“.[3]

 In krassem Widerspruch dazu erzeugen die auf Grundlage des Digital Services Act
 eingerichteten staatlichen oder staatlich geförderten „Meldestellen“, sowie private
 Akteure wie u.a. „HateAid“, einen massiven Abschreckungseffekt („Chilling Effect“) in
 Bezug auf die Ausübung der Meinungsfreiheit und können so zu Selbstzensur führen.
 Bürger verzichten dann aus Angst vor Anzeigen, Abmahnungen, Löschungsaufforderungen
 oder gar Hausdurchsuchungen im Zweifel auf scharfe, aber von der Meinungsfreiheit
 geschützte Kritik. Ganz besonders einschneidend sind Erschwerungen von
 Meinungsäußerungen, die unmittelbar der politischen Meinungsbildung dienen (TTPW-VO).

 Gerade in Zeiten, in denen nur noch 46% der Deutschen glauben, ihre Meinung frei
 äußern zu können[4] ist eine glasklare Positionierung unserer Partei als eindeutige
 Verteidigerin der Meinungsfreiheit erforderlich. Die FDP kann daher nur mit einer
 entsprechend eindeutigen Positionierung und eindeutigem Handeln ihre Rolle als echte
 Freiheitspartei wahrnehmen. Ziel muss es sein, verlorenes Vertrauen der Bürger
 zurückgewinnen. Denn den Bürgern liegen die liberale Werte, insbesondere die
 Meinungsfreiheit, mit Blick auf die besorgniserregende Lage, in der sich Deutschland
 befindet, ganz besonders am Herzen.

 [1] https://www.bdzv.de/service/presse/branchennachrichten/2026/politische-werbung-gesetzentwurf-darf-pressefreiheit-nicht-gefaehrden

 [2] https://www.fdp.de/antrag/meinungsfreiheit-schuetzen

 [3] BVerfGE, Urt. v. 15. Januar 1958, Rn. 31.

 [4] https://www.welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html


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