Meinungs- und Pressefreiheit schützen! Die FDP als die Verteidigerin der Bürger- und Freiheitsrechte
(20.05.2026, Antragsteller: Wolf Ströhlein, Christian Westphahl, Brien Dorenz, Sylvester Heyn)
Der Kreisparteitag der FDP Düsseldorf am 14.03.2026 möge beschließen:
Zensurähnliche Behandlung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle
im digitalen Raum oder Forderung nach Prüf- und Zulassungskriterien für
„Qualitätsmedien“ sind Gegenstand aktueller und kontroverser Diskussionen. In diesem
Zusammenhang rücken etwa sog. „Trusted Flagger“ auf rechtl. Grundlage des Digital
Services Act und Sorgen vor einer regulatorischen Zensur durch das TTPA/TTPW-VO[1],
inklusive Durchsuchungsrechten ohne richterliche Anordnung, in den Fokus der
Öffentlichkeit. Es bedarf hier einer glasklaren und eindeutigen Positionierung der
FDP, wenn sie als die Bürgerrechtspartei und Verteidigerin der Meinungs- und
Pressefreiheit wahrgenommen werden will. Die FDP muss jetzt vor den anstehenden
Landtagswahlen Farbe bekennen, ob der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit ein
tragendes Kernelement der Freien Demokraten ist und bleibt.
Die FDP Düsseldorf setzt sich daher auf allen Parteiebenen für ein
unmissverständliches Bekenntnis zur Meinungs- und Pressefreiheit entlang der
folgenden Punkte ein:
- Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sind daher von dem Recht
auf Meinungsfreiheit geschützt und dürfen nicht durch staatliche Maßnahmen
erschwert werden, weder unmittelbar noch mittelbar.
- Für die Verfolgung von Straftaten sind grundsätzlich, also auch im Internet und
den sozialen Medien, alleine und ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden
zuständig.
- Die nach der Strafprozessordnung geltenden Beschränkungen von Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebefugnissen gegenüber Presse und anderen Medien (§ 53 Abs. 1 Nr. 5,
§ 97 Abs. 5 und § 102 ff. StPO) sind ein- und beizubehalten. Soweit Bundes- und
Landesgesetzgeber die Aufsicht über Regelungen der Verordnung (EU) 2024/900 über
die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) regeln, ist
ausdrücklich klarzustellen, dass die Eingriffsbefugnisse für das Betreten von
Unternehmen gegen den Willen der Berechtigten, für Durchsuchungen und
Beschlagnamen etc. nicht für Presseverlage und andere Medien und insbesondere
nicht für Redaktionen gelten.
- Es ist zudem darauf hinzuwirken, dass die TTPW-VO auf europäischer Ebene in
ihrer jetzigen Form wieder abgeschafft wird. Unter dem gut gemeinten Vorwand der
Bekämpfung von ausländischer Wahlbeeinflussung erschwert die Verordnung in
massiver Weise die legitime politische Werbung von Parteien und Kandidaten und
birgt für diese durch die Androhung hoher Bußgelder empfindliche Risiken. Die
Verordnung stellt einen Angriff auf die Ausübung der politischen
Meinungsfreiheit dar, ohne die faire demokratische Wahlen nicht möglich sind.
- Die FDP lehnt Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „Trusted Flagger“ nach
dem Digital Services Act der EU (DSA) ab, da sie einen Abschreckungseffekt
(“Chilling Effect”) auf die Ausübung der grundgesetzlich verbürgten
Meinungsfreiheit erzeugen.
- Der Kreisvorstand der FDP Düsseldorf setzt sich konsequent für die Abschaffung
des § 188 StGB ("Majestätsbeleidigung") ein.
Begründung:
Wenn es um die Meinungsfreiheit geht, hat sich die FDP bisher stets als Verteidigerin
liberaler Freiheitsrechte positioniert. So wurde beim 76. Bundesparteitag im Mai 2025
im Leitantrag „Mut zum Neuanfang“ die Meinungsfreiheit als „Kernbestandteil
individueller Freiheit und Voraussetzung einer lebendigen Demokratie“ besonders
hervorgehoben. Der Bundesvorsitzende hat zuletzt verlautbaren lassen: „Wo Menschen
Angst haben, ihre Meinung zu sagen, stirbt die Freiheit nicht durch ein Verbot,
sondern durch Selbstzensur.“ Damit liegt die FDP im Hinblick auf ihre Beschlusslage
auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts, das in einer seiner
Grundsatzentscheidungen festgestellt hat, dass die Meinungsfreiheit „für eine
freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend sei“.[3]
In krassem Widerspruch dazu erzeugen die auf Grundlage des Digital Services Act
eingerichteten staatlichen oder staatlich geförderten „Meldestellen“, sowie private
Akteure wie u.a. „HateAid“, einen massiven Abschreckungseffekt („Chilling Effect“) in
Bezug auf die Ausübung der Meinungsfreiheit und können so zu Selbstzensur führen.
Bürger verzichten dann aus Angst vor Anzeigen, Abmahnungen, Löschungsaufforderungen
oder gar Hausdurchsuchungen im Zweifel auf scharfe, aber von der Meinungsfreiheit
geschützte Kritik. Ganz besonders einschneidend sind Erschwerungen von
Meinungsäußerungen, die unmittelbar der politischen Meinungsbildung dienen (TTPW-VO).
Gerade in Zeiten, in denen nur noch 46% der Deutschen glauben, ihre Meinung frei
äußern zu können[4] ist eine glasklare Positionierung unserer Partei als eindeutige
Verteidigerin der Meinungsfreiheit erforderlich. Die FDP kann daher nur mit einer
entsprechend eindeutigen Positionierung und eindeutigem Handeln ihre Rolle als echte
Freiheitspartei wahrnehmen. Ziel muss es sein, verlorenes Vertrauen der Bürger
zurückgewinnen. Denn den Bürgern liegen die liberale Werte, insbesondere die
Meinungsfreiheit, mit Blick auf die besorgniserregende Lage, in der sich Deutschland
befindet, ganz besonders am Herzen.
[1] https://www.bdzv.de/service/presse/branchennachrichten/2026/politische-werbung-gesetzentwurf-darf-pressefreiheit-nicht-gefaehrden
[2] https://www.fdp.de/antrag/meinungsfreiheit-schuetzen
[3] BVerfGE, Urt. v. 15. Januar 1958, Rn. 31.
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